01.
03.
2026
Neue Geschäftsordnung für die Staatlichen Schulämter

Neue Geschäftsordnung für die Staatlichen Schulämter: wichtiger Schritt – weitere müssen folgen
Im März haben die Staatlichen Schulämter in Baden-Württemberg eine neue Geschäftsordnung erhalten. Damit werden – sieben Jahre nach dem Start des Qualitätskonzepts 2019 – endlich zentrale Anpassungen umgesetzt. Inzwischen sind bereits mehrere damals an das ZSL verlagerte Aufgaben an die Schulämter zurückgekehrt. Gleichzeitig sind neue Handlungsfelder hinzugekommen.
Was jedoch bislang fehlt: passende zusätzliche personelle Ressourcen. Der Aufgabenumfang ist deutlich gewachsen – die Stellen bisher nicht.
Der Landesverband begrüßt ausdrücklich, dass die neue Geschäftsordnung nun die Aufgaben und die Bedeutung der Staatlichen Schulämter aktualisiert und stärkt. Das ist ein wichtiger erster Schritt.
Klar ist aber auch: Neue Aufgaben brauchen Ressourcen. Diese können nicht nur durch zusätzliche Stellen, sondern auch durch Umschichtungen innerhalb des Systems bereitgestellt werden – nach dem Grundsatz: Ressourcen müssen der Aufgabe folgen.
Nach der Landtagswahl wird das Kultusministerium gefordert sein, diesen nächsten Schritt konsequent zu gehen, damit die Schulaufsicht ihre Verantwortung für Qualität, Unterstützung und Steuerung im Bildungssystem nachhaltig wahrnehmen kann.