Aktuelle Nachrichten
Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021
Die kommende Legislaturperiode wird uns auf allen Ebenen der Schulverwaltung vor Herausforderungen stellen. Eine große Aufgabe wird es werden, den Unterricht wieder in den zentralen Blick zu bekommen und gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen zu entscheiden, ob und wie wir die Corona bedingten Einschränkungen der letzten Monate kompensieren können. Dabei wird auch eine Rolle spielen, ob das in dieser Legislaturperiode eingeführte Qualitätskonzept modifiziert werden muss. Im Bereich der Lehrerfortbildung stehen wir vor großen Herausforderungen.
Aber auch die Leistungsfähigkeit der Schulaufsicht in der bislang bestehenden Form muss auf den Prüfstand. Wenn wir es ernst meinen mit der datengestützten Schulentwicklung, dann müssen wir hier zeitgemäße Formen finden, den Schulen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie auch tatsächlich brauchen. Aktuell hat uns die Pandemie gezeigt, wie wichtig es ist, entscheidungs- und handlungsfähige Schulen zu haben.
Weitere Informationen zu der Anfrage an die Parteien finden Sie hier:
Rückmeldungen der Parteien:
Rückmeldung zum Qualitätskonzept
Gesetz zur Umsetzung des Qualitätskonzepts für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg - Rückmeldung im Rahmen der öffentlichen Anhörung
Die „Schulrätevereinigung Baden-Württemberg e.V. nimmt im Zuge der Anhörung wie folgt zum Gesetzesentwurf Stellung:
Die Schulrätevereinigung begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Leistungsfähigkeit und die Qualität des baden-württembergischen Bildungssystems zu verbessern. Mit der Schaffung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung sowie des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg werden Weichen gestellt, die mittelfristig die Qualität des Bildungssystems verbessern können.
- Die Bündelung der Lehrerfortbildung im Blick auf einen Gewinn an Professionalität ist sachgerecht und Erfolg versprechend, setzt aber klare Aufträge und präzise Beschreibung der Zuständigkeiten und der Kommunikationsstrukturen an den Gelenkstellen zwischen Schulaufsicht und Lehrerfortbildung voraus. Bevor diese Gelenkstellen nicht präzisiert sind, können wir noch nicht abschließend Stellung nehmen. Ohne klare Regelungen zur Verbindlichkeit von Fortbildungen wird die Strukturveränderung nicht den gewünschten Effekt erzielen.
- Für eine effiziente Mitwirkung an der Qualitätssteigerung benötigt die neu zugeschnittene Schulaufsicht nicht nur die Zulieferung von Datensätzen, sondern klare Aufträge und eine konsensfähige, qualitätsvolle Dateninterpretation zur Strategiebildung. Dies setzt eine gesicherte, verbindliche und regelmäßige Kommunikation mit den neu geschaffenen Institutionen voraus. Hier bietet sich die Schulrätevereinigung an, bei der Erarbeitung dieses Rahmens aktiv und konstruktiv mitzuwirken.
- Aufsicht und Beratung sind in regionalen Netzwerkstrukturen untrennbare Funktionsbereiche wie zwei Seiten einer Münze. Die vorgesehene Schulgesetzänderung (Streichung der Beratung in § 32 SG) ist nicht zielführend. Im Gegenteil würde sie kontraproduktiv wirken und stünde im Widerspruch zu den Zielen der Qualitätsoffensive:
- Die qualifizierte und kontinuierliche Weiterentwicklung der der Schulaufsicht zugewiesenen Schulen ist klassische Beratung eo ipso.
- Eine rein aufsichtliche, direktive Ansteuerung und Begleitung der Schulen widerspricht den Führungsleitlinien der Landesverwaltung und unterhöhlt die Erstverantwortung der Schulen für Schul- und Unterrichtsqualität.
- Die Beratung durch die SSÄ ist in den regionalen Netzwerken ein wichtiger Bestandteil und wird auch von den dortigen schulischen und außerschulischen Partnern eingefordert:
- Zusammenarbeit und Beratung von Eltern, Elternvertretungen und Elterngremien
- Betreuung des Netzwerks Schulsozialarbeit
- Zusammenarbeit mit den Schulträgern in kommunalen Gremien und bei der Schulentwicklung (z.B. Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen, Profilbildung, regionale Schulentwicklung…)
- Pflege des Netzwerks Jugendhilfe/Sozialhilfe/Erziehungsberatung (auch Kinder- und Jugendschutz und Präventionsarbeit)
- Mitwirkung und fachliche Expertise in der Berufsorientierung mit IHKen, Handwerkskammern, Agentur für Arbeit
- Kontakte, Kommunikation und auch Projektinitiativen mit den Wahlkreisabgeordneten in der Zusammenarbeit mit der Legislative Daher sehen wir keine Notwendigkeit §32 Schulgesetz zu ändern.
Abschließend sei auf eine weitere Schnittstelle hingewiesen, die in der bisherigen Diskussion und im vorliegenden Gesetzesentwurf noch nicht berücksichtigt wurde:
Die Schulaufsicht benötigt nach dem Verlust des Fachberatersystems für schulfachliche Expertisen einen gesicherten und verbindlichen Zugang zu den neu zugeschnittenen Beratungsstrukturen (z.B. bei der fachlichen Beratung der Schulträger, bei fachlich kritischen Personalkonflikten an Schulen usw.). Diese Frage wurde für die Ebene der Regierungspräsidien geklärt, in dem dort auch weiterhin Fachberater als besondere Schulaufsichtsbeamte tätig sein werden. Für die Ebene der Staatlichen Schulämter ist die Frage offen.
Zudem möchten wir auf die derzeitige Stellensituation an den Staatlichen Schulämtern hinweisen. Die Arbeitsbelastung ist für das verbleibende Stammpersonal an der Grenze des Zumutbaren. Wir bitten dringend darum, die offenen Stellen nachzubesetzen. Einerseits ist die Auswirkung auf die Unterrichtsversorgung marginal - zumal es die Aufgabe von Schulrätinnen und Schulräten u.a. auch ist, Unterrichtsausfall zu vermeiden. In der Beratung von Schulleitung und der Findung zusätzlichen Lehrpersonals hat sich die Besetzung einer Schulratsstelle innerhalb kürzester Zeit „amortisiert“. Andererseits werden die Schulämter im Prozess der Umsteuerung des Gesamtsystems an vielen Gelenkstellen in den kommenden Jahren kompensatorisch wirken müssen. Dazu benötigen die Schulämter aber auch ausreichend Personal.
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„Schulaufsicht quo vadis“
Am 03. November 2018 ab 09.30 Uhr findet in der Spardawelt Stuttgart die Veranstaltung "Schulaufsicht quo vadis“ mit Vertretern der Regierungsfraktionen (angefragt), BDA/BDI und Landeselternbeirat statt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF.
Hinweis auf Ausschreibung
"Gemeinsam innovativ! Kooperationen kreativ für neue Bildungsideen nutzen" ist ein Wettbewerb in dem erfolgreiche Projekte zu dem Thema gesucht werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF.
Nachruf für den Landes- und Bundesvorsitzenden der „Schulrätevereinigung“ LTD. SAD. a.D. Friedrich Weinmann
Mit tiefer Trauer erfüllt uns die Nachricht vom unerwarteten und plötzlichen Ableben unseres Ehrenmitglieds LSAD a.D. Friedrich Weinmann am 20. April 2016 in seiner Heimatstadt Esslingen am Neckar.
Der hochgeschätzte und beliebte Kollege bleibt uns nicht nur als ehemaliger Referent für Lehrerbildung des Kultusministeriums und geschätzter Amtsleiter des Staatlichen Schulamts Stuttgart in angenehmer Erinnerung. Seine souveräne und wertschätzende Verbandsarbeit als langjähriger Landes- und Bundesvorsitzender der Konferenz der Schulräte des Landes und des Bundes waren und bleiben beispielgebend.
Wir verlieren mit ihm nicht nur seine wertvolle Verbands- und Berufserfahrung, sondern vor allem einen humorvollen, ausgeglichenen und positiv gestimmten Menschen, Kollegen und Freund.
Unsere ganze Anteilnahme und fürsorgliche Zusprache in tiefer Trauer gelten seiner Gattin und der Familie.
Wahlprüfsteine ein voller Erfolg - 3. Februar 2016
Die Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien standen den Mitgliedern der Schulrätevereinigung Rede und Antwort.
Neben der Struktur der Schulaufsicht standen die Themen Inklusion, 2-Säulen-Modell und Regionale Schulentwicklung im Vordergrund.
In der Räumen der CDU Landtagsfraktion im Haus der Abgeordneten entspann sich eine rege Diskussion zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht und den Landtagsabgeordneten. Die Moderation der Veranstaltung hatte Schulrat Udo Paulus von Schulamt Tübingen übernommen. Ihm gilt der besondere Dank für eine überaus gelungene Veranstaltung.
Eines wurde deutlich: Die Rolle der Schulaufsicht wird für die Zukunft eher gestärkt als geschwächt. Die Abgeordneten betonten den Erkenntnisgewinn den sie aus der Veranstaltung gezogen hätten. Unisono sehen alle Abgeordneten die Notwendigkeit, dass keine weiteren Veränderungen in naher Zukunft angegangen werden können.
Einigkeit bestand darin, dass die geplanten Stelleneinsparungen in der Schulaufsicht vom Tisch müssen.
Hinsichtlich der Zukunft der Schulaufsicht sprach sich der Abgeordnete Wacker am deutlichsten für das Subsidiaritätsprinzip aus und für die Klärung von Zuständigkeiten zwischen Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern.
Der Landesvorsitzende kündigte an, dass die Schulrätevereinigung bei kommenden Koalitionsgesprächen mit ihrer Expertise gerne unterstützend wirken wird.
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Wolfgang Seibold erhält die goldene Ehrennadel
Im Rahmen einer Veranstaltung der Schulrätevereinigung im Haus der Abgeordneten überreichte Landesvorsitzender Roland Hocker die goldene Ehrennadel der Vereinigung an Wolfgang Seibold. In einer kurzen Ansprache würdigte der Vorsitzende die Verdienste von Wolfgang Seibold, der sich seit mehr als 20 Jahren im Vorstand der Vereinigung ehrenamtlich engagiert, davon mehr als 10 Jahre als Landesvorsitzender und aktuell als stellvertretender Landesvorsitzender. Die aktuelle Veranstaltung wurde von ihm bereits vor 5 Jahren ins Leben gerufen und auch 2016 federführend vorbereitet.
Wolfgang Seibold erhält die goldene Ehrennadel der Schulrätevereinigung
Braunschweiger Erklärung
Braunschweiger Erklärung der Delegiertenversammlung 2015
Die Herausforderung für alle Schulen: Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher...
Lesen Sie die gesamte Braunschweiger Erklärung
Positionspapier
Positionspapier der „Vereinigung der Schulrätinnen und Schulräte in Baden-Württemberg e.V.“
Das baden-württembergische Schulsystem ist in Bewegung. Ursächlich hierfür sind in erster Linie zwei bildungspolitische Entscheidungen des Landtags:
1. Der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung
2. Die Einführung der Gemeinschaftsschule
Von einer weiteren Entscheidung bzgl. der Weiterentwicklung der Realschulen ist derzeit noch nicht endgültig absehbar welche Konsequenzen sich daraus ergeben werden.
3. Neue Realschule mit Hauptschulabschluss .....
Lesen Sie das ganze Positionspapier
2. Mitgliederbrief
Im Mitgliederbrief informiert der Landesverband der Schulaufsicht Baden-Württemberg e. V. seine Mitwirkende.
Liebe Mitglieder, wie im letzten Mitgliederbrief angekündigt wollen wir Ihnen heute das im Vorstand abgestimmte ... weiterlesen